Transparenz

Politische Entschädigungen

 

Die politische Arbeit auf kommunaler Ebene wird als Ehrenamt bezeichnet. Mit ehrenamtlicher Tätigkeit ist aber ggfs. eine Aufwandsentschädigung verbunden, so auch in der Politik. Für die Ratsarbeit und auch die Mitwirkung in den Ausschüssen fallen unterschiedlichste Entschädigungen an. Das sorgt bei den BürgerInnen oft für Missverständnisse, weil eine ehrenamtliche Tätigkeit ja eigentlich kein Entgelt impliziert. Deshalb möchte ich hier Transparenz herstellen, indem ich meine durch die politische Arbeit erhaltenen Gelder aufliste und diese erläutere, damit sich jeder Interessierte ein Bild machen kann und besser informiert ist.

Ein Ratsmitglied bekommt als Aufwandsentschädigung eine monatliche Summe von der Stadt gezahlt, die für alle gleich ist. Außerdem bekommen die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter, je nach Größe der Fraktion, einen mehrfachen Satz dieser Aufwandsentschädigung. Des Weiteren erhält man für jede teilgenommene Sitzung ein Sitzungsgeld, dessen Höhe von der Art der Beschäftigung abhängt. Angestellte bekommen einen geringeren Satz als freiberuflich Tätige. Die Einkünfte über die Sitzungsgelder sind nicht genau zu beziffern, da sie von der Anzahl der Sitzungen abhängt, an denen man teilgenommen hat.

Zusätzlich können darüber hinaus noch Gelder aus Entschädigungen für die Übernahme eines Ausschussvorsitzes oder aus der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat hinzukommen. Die Gelder für die Ausschussvorsitze sind für alle gleich, wobei die Entschädigungen für die Aufsichtsräte sehr unterschiedlich ausfallen können, je nach Satzung des entsprechenden Aufsichtsrates.

Genauere Informationen über die Entschädigungen und Sitzungsgelder finden Sie auf der folgenden Seite der Stadt:

1_01_Hauptsatzung.pdf, §10 und 11

Und hier die Entschädigungsverordnung des Landes NRW:

br_bes_detail

Die Informationen über die Aufwandsentschädigungen für die Aufsichtsräte sind den unterschiedlichen Veröffentlichungen der Jahresberichte zu entnehmen.

Hier ein Überblick über meine Einkünfte aus dem Jahr 2018-2020, zu den von mir zurzeit noch ausgeübten Mandaten:

Gremium Bezeichnung 2018

Beträge in €

2019

Beträge in €

2020

Beträge in €

Sitzungen Stadt Aufwandsentschädigungen 13.144 13.144 13.989
  Sitzungsgelder 1.279 1.096 1.061
  Fahrtkosten 0 0 0
  Verdienstausfall 0 0 0
  Sonstiges 0 0 0
Aufsichtsrat BVG Pauschalen 1.920 0 0
  Sitzungsgelder 435 0 0
Aufsichtsrat KVBV/KVV Sitzungsgeld 145 0 73
Aufsichtsrat VMG Aufwandsentschädigungen* 0 0 0
Aufsichtsrat Wobau Aufwandsentschädigung 290
Zusammenfassung Summe 16.923 14.240 15.413
  Steuerfreibetrag 4.896 4.896 4.896
  Zu Versteuern 12.027 9.344 10.517

* Für die Sitzungen des Aufsichtsrates der VMG werden keine Aufwands­entschädigungen gezahlt.

 

Abführungen an die Partei

 

Jedes Fraktionsmitglied gibt satzungsbedingt einen bestimmten Anteil von den Zuwendungen als Spende an die Partei ab. Nur über diesen Weg können sich Parteien, neben Ihren Mitgliedsbeiträgen, finanzieren. Dieser Anteil wird häufig per Satzung des entsprechenden Ortsverbandes bestimmt. In Velbert beträgt der Anteil 30 % der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, sowie der Aufwandsentschädigungen für die Arbeit im Aufsichtsrat.

Spenden in 2018-2020:

 

Art der Zuwendung

2018

Beträge in €

2019

Beträge in €

2020

Beträge in €

Geldspende 4372 4438 4.588
Mitgliedsbeitrag 84 84 84
Summe 4.456 4.521 4.672