Politische Entschädigungen
Die politische Arbeit auf kommunaler Ebene wird als Ehrenamt bezeichnet. Mit ehrenamtlicher Tätigkeit ist aber ggfs. eine Aufwandsentschädigung verbunden, so auch in der Politik. Für die Ratsarbeit und auch die Mitwirkung in den Ausschüssen fallen unterschiedlichste Entschädigungen an. Das sorgt bei den BürgerInnen oft für Missverständnisse, weil eine ehrenamtliche Tätigkeit ja eigentlich kein Entgelt impliziert. Deshalb möchte ich hier Transparenz herstellen, indem ich meine durch die politische Arbeit erhaltenen Gelder aufliste und diese erläutere, damit sich jeder Interessierte ein Bild machen kann und besser informiert ist.
Ein Ratsmitglied bekommt als Aufwandsentschädigung eine monatliche Summe von der Stadt gezahlt, die für alle gleich ist. Außerdem bekommen die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter, je nach Größe der Fraktion, einen mehrfachen Satz dieser Aufwandsentschädigung. Des Weiteren erhält man für jede teilgenommene Sitzung ein Sitzungsgeld, dessen Höhe von der Art der Beschäftigung abhängt. Angestellte bekommen einen geringeren Satz als freiberuflich Tätige. Die Einkünfte über die Sitzungsgelder sind nicht genau zu beziffern, da sie von der Anzahl der Sitzungen abhängt, an denen man teilgenommen hat.
Zusätzlich können darüber hinaus noch Gelder aus Entschädigungen für die Übernahme eines Ausschussvorsitzes oder aus der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat hinzukommen. Die Gelder für die Ausschussvorsitze sind für alle gleich, wobei die Entschädigungen für die Aufsichtsräte sehr unterschiedlich ausfallen können, je nach Satzung des entsprechenden Aufsichtsrates.
Genauere Informationen über die Entschädigungen und Sitzungsgelder finden Sie auf der folgenden Seite der Stadt:
1_01_Hauptsatzung.pdf, §10 und 11
Und hier die Entschädigungsverordnung des Landes NRW:
Die Informationen über die Aufwandsentschädigungen für die Aufsichtsräte sind den unterschiedlichen Veröffentlichungen der Jahresberichte zu entnehmen.
Hier ein Überblick über meine Einkünfte aus dem Jahr 2018-2020, zu den von mir zurzeit noch ausgeübten Mandaten:
Gremium | Bezeichnung | 2018
Beträge in € |
2019
Beträge in € |
2020
Beträge in € |
Sitzungen Stadt | Aufwandsentschädigungen | 13.144 | 13.144 | 13.989 |
Sitzungsgelder | 1.279 | 1.096 | 1.061 | |
Fahrtkosten | 0 | 0 | 0 | |
Verdienstausfall | 0 | 0 | 0 | |
Sonstiges | 0 | 0 | 0 | |
Aufsichtsrat BVG | Pauschalen | 1.920 | 0 | 0 |
Sitzungsgelder | 435 | 0 | 0 | |
Aufsichtsrat KVBV/KVV | Sitzungsgeld | 145 | 0 | 73 |
Aufsichtsrat VMG | Aufwandsentschädigungen* | 0 | 0 | 0 |
Aufsichtsrat Wobau | Aufwandsentschädigung | — | — | 290 |
Zusammenfassung | Summe | 16.923 | 14.240 | 15.413 |
Steuerfreibetrag | 4.896 | 4.896 | 4.896 | |
Zu Versteuern | 12.027 | 9.344 | 10.517 |
* Für die Sitzungen des Aufsichtsrates der VMG werden keine Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Abführungen an die Partei
Jedes Fraktionsmitglied gibt satzungsbedingt einen bestimmten Anteil von den Zuwendungen als Spende an die Partei ab. Nur über diesen Weg können sich Parteien, neben Ihren Mitgliedsbeiträgen, finanzieren. Dieser Anteil wird häufig per Satzung des entsprechenden Ortsverbandes bestimmt. In Velbert beträgt der Anteil 30 % der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, sowie der Aufwandsentschädigungen für die Arbeit im Aufsichtsrat.
Spenden in 2018-2020:
Art der Zuwendung |
2018
Beträge in € |
2019
Beträge in € |
2020
Beträge in € |
Geldspende | 4372 | 4438 | 4.588 |
Mitgliedsbeitrag | 84 | 84 | 84 |
Summe | 4.456 | 4.521 | 4.672 |